Liebe Studis,
die freiwillige Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) nach dem 2. Versuch wurde bis zu Beginn der Corona-Pandemie von unseren Lehrstühlen freiwillig angeboten. Im Zuge der Freiversuchsregelungen unter Corona wurde diese freiwillige MEP zunächst ausgesetzt – es konnte schließlich niemand mehr endgültig nicht bestehen. Allerdings wurde diese freiwillige MEP nach dem Ende der Freiversuchsregelung von den Professoren als endgültig abgeschafft betrachtet. In diese Entscheidung waren unsere studentischen Vertreter nicht eingebunden. Seitdem wirkt die Fachschaft im Hintergrund darauf hin, die freiwilligen MEPs wieder einzuführen.
Grundsätzlich bringt die Fachschaft Verständnis auf, warum die Lehrstühle die freiwillige MEP ablehnen: Mündliche Prüfungen sind mit einem hohen Aufwand verbunden, dieser wurde aber von einem Teil der Studierenden in der Vergangenheit nicht wertgeschätzt. Die Professoren bemängeln, zu Recht, wenn einige Studis in der Klausur ein leeres Blatt abgeben haben und die MEP in der Hoffnung auf eine mündlich einfachere Prüfung ohne gute Vorbereitung wahrgenommen haben.
Die Ressourcen der Lehrstühle derart zu missbrauchen, gefällt auch der Fachschaft nicht. Wir empfinden es aber als unfair, von einigen Studierenden auf die große Masse zu schließen, die sich für die schriftliche Prüfung gut vorbereitet hat und aus vielfältigen Gründen (Prüfungsangst, schlechte Deutschkenntnisse, schlechte Tagesform, leichte Erkrankung, …) die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben. Der Wechsel der Prüfungsform von schriftlich zu Mündlich ist ein geeignetes Mittel, um Studiereden die Angst zu nehmen und um ein zügiges Fortkommen im Studium zu ermöglichen. Wir wissen gleichzeitig, dass auch unsere Professoren Menschen sind. Menschen, die nicht alle immer sofort der gleichen Meinung sind – was das Aushandeln von fakultätsweiten Lösungen nicht immer einfach macht. Und Menschen, die sich zu Recht darüber ärgern, von einigen Studierenden nicht wertgeschätzt zu werden.
Nach langen Verhandlungen können wir nun erfolgreich eine neue Regelung vorstellen, die ab dem SoSe23 gilt. Für das aktuelle WiSe22/23 gibt es also keine freiwillige MEP nach dem 2. Versuch.
Ab dem SoSe23 gilt: Die MEP nach dem 2. Versuch erhaltet ihr, sobald ihr in der entsprechenden Klausur 80% der zum Bestehen notwendigen Punkte erreicht habt.
So wird Prüflingen, die nur knapp nicht bestanden haben, eine Möglichkeit gegeben, das Modul zu bestehen und ihr Studium weiter fortzusetzten. Gleichzeitig werden diejenigen Studierenden, die bislang auf gut Glück an den 2. Versuch herangegangen sind, motiviert, sich besser vorzubereiten. Den ehrlichen und fleißigen Studierenden entsteht dadurch kein wesentlicher Nachteil. Das damit verbundene Umdenken, die großen und liebgewonnenen Freiheiten der Studierenden zugunsten eines fokussierten Studiums moderat einzuschränken, ist uns nicht leichtgefallen. Ohne wäre dieser Kompromiss aber nicht möglich gewesen. Es handelt sich – wie auch bislang – um eine freiwillig angebotene MEP, sodass es keine prüfungsrechtliche Verpflichtung für die Lehrstühle gibt, diese anzubieten. Bislang haben nur wenige Lehrstühle mitgeteilt, keine freiwilligen MEPs anzubieten. Bereits bekannt ist, dass vom WSA und vom IMSE keine MEP nach dem 2. Versuch angeboten werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es eine vollständige Liste geben.
Bitte denkt daran, dass dies nur die MEP nach dem 2. Versuch betrifft. Die MEP nach dem 3. Versuch ist nicht betroffen und wird wie gehabt durchgeführt. Es gelten die entsprechenden Regeln aus der ÜPO, die Anmeldung erfolgt in der Regel in der Einsicht zur entsprechenden Klausur.