Hey Maschis,

in unseren Bachelorstudiengängen stehen euch in den ersten drei Hochschulsemestern bis zu drei Freiversuche zur Verfügung. Diese können für Prüfungen eingesetzt werden, die ihr in diesem Zeitraum nicht bestanden habt. Ein genutzter Freiversuch gilt so, als wäre die Prüfung nie unternommen worden.

Einige von euch wollten kürzlich einen Freiversuch für die Mechanik-Prüfung nutzen. Leider musste das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) diese Anträge ablehnen, da die Prüfungen offiziell im vierten Hochschulsemester stattfanden. Wir sind jedoch der Meinung, dass auch diese Klausuren dem dritten Semester zugeordnet werden sollten und damit unter die Freiversuchsregelung fallen sollten.

Wir befinden uns bereits in Gesprächen mit anderen Fachschaften, dem Rektorat und der Fakultät und sind optimistisch, eine für uns Studierende vorteilhafte Lösung zu erreichen. Wenn das Problem geklärt ist werdet ihr über das weitere Vorgehen vom ZPA informiert.

Wichtig: Bleibt bei euren Anfragen bitte immer Respektvoll! Das ZPA hatte aktuell leider keine andere Möglichkeit als die Anträge abzulehnen – wir arbeiten aber gerade alle gemeinsam (auch mit dem ZPA!) an einer Lösung. Ihr werden informiert, wenn das Rektorat eine Entscheidung getroffen habt.

Bei Problemen oder Fragen könnt ihr euch gerne jederzeit bei uns melden.

 

Bleibt dran und viel Erfolg!

Das Lehre-Team eurer Lieblingsfachschaft