Prüfungsnachmeldungen
Die Prüfungsausschüsse Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen FR Maschinenbau haben folgenden Beschluss bezüglich nachträglicher Prüfungsanmeldungen gefasst. Dieser Beschluss gilt ausschließlich für die Prüfungen der Prüfungsphase des Wintersemesters 2020/21.
- Wenn Sie im Wintersemester 2020/21 für eine Prüfung, deren Prüfungsform oder –Format (z.B. von schriftlich auf mündlich; von Präsenz zu digital) geändert wurde, angemeldet waren und sich wieder abgemeldet haben, werden Sie für diese Prüfung nachgemeldet. Die Prüfungsnachmeldung erfolgt unter der Prämisse, dass der betreffende Lehrstuhl zustimmt, da z.B. die Hörsaal- oder Aufsichtskapazitäten weitere Prüflinge gegebenenfalls nicht zulassen.
- Wenn Sie im Wintersemester 2020/21 für eine Prüfung A angemeldet sind und deren Prüfungstermin verschoben wird, besteht die Möglichkeit zur nachträglichen Prüfungsanmeldung zu Prüfung B, die aufgrund des freigewordenen Zeitfensters wahrgenommen werden kann. Die Prüfungsnachmeldung erfolgt unter der Prämisse, dass der betreffende Lehrstuhl zustimmt, da z.B. die Hörsaal- oder Aufsichtskapazitäten weitere Prüflinge gegebenenfalls nicht zulassen.
- Wenn Sie im Wintersemester 2020/21 für eine Prüfung, deren Prüfungsform oder –Format (z.B. von schriftlich auf mündlich; von Präsenz zu digital) geändert wurde, nicht angemeldet waren, werden Sie für diese Prüfung nicht nachgemeldet.
Insgesamt wird für Anträge auf nachträgliche Anmeldung eine Deadline von 14 Tagen vor dem Prüfungstermin angesetzt.