Allgemeines FAQ

Die studiengangspezifische Prüfungsordnung dient als Ergänzung zur übergreifenden Prüfungsordnung der Universität und definiert den rechtlichen Rahmen des Studiengangs. Innerhalb einer solchen Prüfungsordnung werden verschiedenste Dinge festgelegt und definiert. Beispiele sind der Titel des Abschlusses nach erfolgreicher Beendung des Studiums und die dazu erforderlichen Leistungen.

Die neuen Prüfungsordnungen in unseren Studiengängen Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Computational Engineering Science gehen zum kommenden Wintersemester (WiSe 26/27) an den Start. Ab diesem Semester werden alle neuen Studierenden unmittelbar in die neue Prüfungsordnung aufgenommen. Bisherige Studierende der alten Prüfungsordnung verbleiben in dieser oder können per Antrag in die neue Prüfungsordnung wechseln.

In die alte PO kann man sich nicht mehr einschreiben und auch ein Wechsel aus der neuen PO in die Alte ist nicht möglich.

Die alte PO wird bis zum WiSe 30/31 studierbar sein. Erst zum SoSe 31 wird man von der Universität automatisch umgeschrieben.

Ja, ab dem WiSe 26/27 ist der Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung immer möglich. Allerdings kann der Wechsel der Prüfungsordnung immer nur zu Beginn eines Semesters vollzogen werden und erfolgt nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss.

Nichtsdestotrotz empfehlen wir den Wechsel der Prüfungsordnung so früh wie möglich zu vollziehen, um die CP-Verluste beim Wechsel zu minimieren oder stattdessen in der alten Prüfungsordnung zu verbleiben.

Auch wenn die Klausuren aller alten Module noch bis zum Wintersemester 2030/31 angeboten werden müssen, werden die Vorlesungen und Übungen nicht mehr so lange stattfinden. Die Vorlesungen und Übungen werden somit letztmalig mit der Kohorte 2025/26 angeboten, d.h. sobald eine Lehrveranstaltung von der Kohorte 25/26 nach dem offiziellen Studienverlaufsplan der alten Prüfungsordnung absolviert wurde, wird diese nicht mehr im alten Format angeboten. Ausnahmen kann es selbstverständlich geben.

Auch wenn eine Lehrveranstaltung bereits ausgelaufen ist, ist das kein Weltuntergang! Bei vielen der neuen Modulversionen unterscheidet sich die Vorlesung und Übung nur geringfügig von der alten Version. Auch beim dem letztmaligen Angebot der alten Modulversionen wird es bei vielen Modulen vermutlich bereits erste Anpassungen an das neue Format geben.

Ja Modulergebnisse und Fehlversuche, die nach Äquivalenzliste, anerkannt werden können, werden automatisch anerkannt.

Ja, alle Fehlversuche werden bei einem Wechsel der Prüfungsordnung übernommen.

Ja, an der Äquivalenz zwischen Wirt.-Ing und Maschinenbau ändert sich im Vergleich zur alten PO nichts.

Der Master wird fürs Erste identisch bleiben. Die momentanen Änderungen beziehen sich auf den Bachelor.

Im Rahmen der neuen Prüfungsordnung sind neue Module hinzugefügt und andere entfernt worden. Die Größe der inhaltlichen Änderungen innerhalb der verbleibenden Module unterscheiden sich.

Das ist von Modul zu Modul sehr unterschiedlich. In einigen Modulen fallen bisherige Inhalte vollständig weg in anderen Modulen wird der verminderte Aufwand anderweitig sichergestellt.

Der aktuelle Studienfortschritt ist ein sehr relevanter Faktor in der Beurteilung ob sich ein Wechsel lohnt. Es kann je nach Studienstand zu Verlusten an Credit Points kommen. Falls du überprüfen möchtest, welchen Einfluss ein Wechsel der Prüfungsordnung auf dich hat, empfehlen wir dir unseren PO-Checker zu nutzen.

Ja, die alten Regelungen für die mündliche Ergänzungsprüfung bleiben erhalten.

Nach einem Zweit- oder Drittversuch gibt es die Möglichkeit sich (spätestens) bei der Einsicht für eine mündliche Ergänzungsprüfung anzumelden. Nach dem Zweitversuch müssen hierbei jedoch 80% der zum Bestehen erforderlichen Klausurpunkte vorliegen. Diese Grenze gilt für den Drittversuch nicht.

Nein, dies führt nicht zu neuen Problemen. Allerdings müssen die fehlenden Wochen für das Praktikum weiterhin im Verlaufe des Studiums nachgeholt werden.

Im technischen Wahlpflichtbereich können Module aus dem MINT-Bereich gewählt werden, bspw. Pflicht- und Wahlpflichtmodule aus anderen Vertiefungen.

Der ergänzende Wahlpflichtbereich enthält insbesondere interdisziplinäre Module mit Inhalten wie Nachhaltigkeit, Gesellschaftswissenschaften oder Wirtschaft.

Genauso wie bei allen anderen Modulen der alten Prüfungsordnung müssen die erforderlichen Prüfungsleistungen für das Bestehen des Moduls noch bis zum Wintersemester 30/31 angeboten werden. In welcher Form dies geschieht ist zum bisherigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Alle Angaben ohne Gewähr!

[Stand: 25.04.26]